Das Phytoplankton kann zu einer erheblichen Sekundärverschmutzung in Fließgewässern
(FG) führen, die über den Sauerstoffhaushalt und die Trübung andere biologische Gruppen
schädigt. Eine Bewertung von FG anhand des Phytoplanktons wird von der EU-Wasser-
rahmenrichtlinie (EU-WRRL 2000) gefordert, doch sollte sie vorrangig nur für planktonreiche
FG-Abschnitten einschließlich des Phytoplanktons erfolgen (Nixdorf u.a. 2001, Behrendt &
Opitz 2001). Für FG-Typen, die von Makrophyten oder dem Phytobenthos dominiert oder
deren physikalisch-chemischen Bedingungen ungeeignet zur Phytoplanktonbildung sind, ist
eine Bewertung anhand des Phytoplanktons wenig sinnvoll. Deshalb werden Kriterien
vorgestellt, welche „planktondominierte“ von „nicht planktondominierten“ FG-Typen abgren-
zen. Das Gesamtbiovolumen und die Zusammensetzung des Phytoplanktons sind in
planktondominierten FG-Abschnitten ähnlich wie in stehenden Gewässern grundsätzlich zur
Trophiebewertung geeignet. Als nicht ortsgebundene biologische Komponente unterliegt das
Phytoplankton jedoch neben den Einflüssen aus dem zu bewertenden FG-Abschnitt auch
denen aus dem Einzugsgebiet.
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